Mittwoch, 27. Juli 2016

Das Problem mit dem Ehevertrag in der Unternehmensnachfolge


Ob Nachfolge im Familienbereich oder auch der Unternehmenserwerb, es handeln Menschen und übernehmen unternehmerische Verantwortung.

Im Fokus steht hierbei, das Unternehmen zu erhalten, zu entwickeln und nach außen und innen abzusichern.

Hierzu gehört auch die Absicherung ggü. dem eigenen Ehepartner. Gerade wenn die Liebe groß und unverbrüchlich scheint, gilt es, hierüber rechtzeitig zu reden. Die Frage, "Was ist im Falle einer Scheidung" ist im Vorfeld zu klären.

Verliebte sollten das "Ende der Liebe" regeln


Zum Zeitpunkt der Eheschließung gilt - wenn nichts anderes geregelt ist - die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, jeder Ehepartner bringt sein "Vermögen" ein und behält es zum selben Wert auch im Falle der Trennung. Geteilt wird jedoch der "Zugewinn". Hier liegt die Crux, eine Unternehmensbeteiligung oder ein Unternehmen kann bei Übernahme/Erwerb einen Wert von TEUR 200 besessen haben, 10 Jahre später ist das florierende Unternehmen aber u.U. schon 1 Mio. EUR wert. Kommt es dann zu Trennung, besteht ein zu teilender Zugewinn von TEUR 800. Im Falle einer Ehescheidung haben die Anwälte viel Freude daran, den Zugewinnausgleich in Höhe von TEUR 400 - meist sehr erfolgreich - einzuklagen und den vor Gericht erworbenen Titel zu vollstrecken. Der unternehmerisch tätige Ehepartner muss dann sehen, wie er TEUR 400 aus der Liquidität schöpfen oder diesen Betrag finanzieren kann. Hieran sind nicht wenige Unternehmen in die Knie gegangen. Bei Nachfolgen im Familienbereich sollte die "übergebende Generation" unbedingt  mit den Nachfolgern über das Thema reden, da nicht selten die Altersabsicherung an das Unternehmen geknüpft ist.

Alternativen rechtzeitig planen - Nachfolgeplan


Die Alternative besteht in der Vereinbarung der strikten Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, Letztere regelt im Vorfeld, welcher Zugewinn ggfs. zu teilen ist oder außen vor bleibt. Hierbei sind jedoch eine Reihe sehr wesentlicher Detailfragen zu beachten, damit das erhoffte Ziel bei dieser ehevertraglichen Vereinbarung erreicht wird. Dies sollte im Rahmen einer Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Beteiligten, der Familie und des Unternehmens erfolgen. Auf dieser Basis können dann auch weitergehende Fragen zum nachehelichen Unterhalt u.v.m. geregelt werden. Idealerweise geschieht dies im sogenannten "Nachfolgeplan" bei Familiennachfolgen oder bei der Beratung zum Unternehmenserwerb.

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